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   LSG Schleswig-Holstein, 28.09.2021 - L 4 KA 66/18   

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https://dejure.org/2021,55402
LSG Schleswig-Holstein, 28.09.2021 - L 4 KA 66/18 (https://dejure.org/2021,55402)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.09.2021 - L 4 KA 66/18 (https://dejure.org/2021,55402)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. September 2021 - L 4 KA 66/18 (https://dejure.org/2021,55402)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Anforderungen an die Bemessung der Fallzahlen durch die Kassenärztliche Vereinigung zur Berechnung des vertragsärztlichen Regelleistungsvolumens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung Anforderungen an die Ermittlung der Fallzahlen zur Berechnung der Regelleistungsvolumen auf der Grundlage von Honorarbescheiden der Vorjahresquartale

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R

    Anfechtbarkeit gesonderter Feststellungen, Teilelemente und Vorfragen zur

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.09.2021 - L 4 KA 66/18
    Dies gilt zB für die Zuweisung des RLV (vgl hierzu BSG, Urteil vom 15. August 2012 - B 6 KA 38/11 R - juris), die gesonderte Feststellung der Bemessungsgrundlagen im Rahmen von Individualbudgets (vgl hierzu BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998 - B 6 KA 65/97 R - juris) und die Festsetzung von Praxisbudgets (vgl hierzu BSG, Urteil vom 22. März 2006 - B 6 KA 80/04 R - juris).
  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 31/08 R

    Eigenständige Klärung von Vorfragen mit Auswirkungen auf die vertragsärztliche

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.09.2021 - L 4 KA 66/18
    aa) In der Rechtsprechung der Sozialgerichte ist geklärt, dass im Bereich des Vertragsarztrechts Vorfragen, die Auswirkungen auf die Honorarverteilung in anderen Quartalen haben, sogar in einem eigenen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren - losgelöst von der Anfechtung des später zu erlassenden Honorarbescheids - (vor-)entschieden werden können (vgl hierzu BSG, Urteil vom 3. Februar 2010 - B 6 KA 31/08 R - juris mwN).
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 77/03 R

    Teilanfechtung eines vertragsärztlichen Honorarbescheids bzw teilweise

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.09.2021 - L 4 KA 66/18
    Eine entsprechende Beschränkung des Rechtsbehelfs führt dann dazu, dass die nicht angegriffenen Teilregelungen nach § 77 SGG in Bestandskraft erwachsen, sodass eine später hierauf erstreckte Klage unzulässig ist (vgl hierzu BSG, Urteil vom 23. Februar 2005 - B 6 KA 77/03 R - juris).
  • BSG, 08.08.2018 - B 6 KA 26/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Vergütung von Leistungen und Kostenpauschalen der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.09.2021 - L 4 KA 66/18
    Seit dem Jahr 2012 sind die KÄVen daher berechtigt - im Benehmen mit den Verbänden der Krankenkassen - die Honorarverteilung wieder weitgehend nach eigenen Präferenzen gestalten, wobei allerdings nach § 87b Abs. 4 Satz 2 und 3 SGB V Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KÄBV) zu beachten sind (vgl hierzu BSG, Urteil vom 8. August 2018 - B 6 KA 26/17 R - juris).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.09.2021 - L 4 KA 66/18
    Nicht zum Verfügungssatz eines Honorarbescheids im Vertragsarztrecht gehören dagegen die einzelnen Rechenschritte, die erforderlich sind, um von der Honoraranforderung des Arztes zu der Honorarsumme zu gelangen, die dieser nach den für die Honorarverteilung geltenden Vorschriften beanspruchen kann (vgl hierzu BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 84/03 R - juris).
  • BSG, 15.07.2020 - B 6 KA 12/19 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.09.2021 - L 4 KA 66/18
    Insoweit hat für die Beklagte in den Quartalen I und II/2013 zwar keine Verpflichtung mehr bestanden, die für die Verteilung der vereinbarten Gesamtvergütungen - nach wie vor vorgeschriebene - Leistungsbegrenzung über RLV zu realisieren; sie ist dazu aber weiterhin berechtigt gewesen (vgl hierzu BSG, Urteil vom 15. Juli 2020 - B 6 KA 12/19 R - juris mwN).
  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Erweiterung des Praxisbudgets für einen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.09.2021 - L 4 KA 66/18
    Dies gilt zB für die Zuweisung des RLV (vgl hierzu BSG, Urteil vom 15. August 2012 - B 6 KA 38/11 R - juris), die gesonderte Feststellung der Bemessungsgrundlagen im Rahmen von Individualbudgets (vgl hierzu BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998 - B 6 KA 65/97 R - juris) und die Festsetzung von Praxisbudgets (vgl hierzu BSG, Urteil vom 22. März 2006 - B 6 KA 80/04 R - juris).
  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R

    Vertragszahnarzt - Honorarverteilungsmaßstab - Kontingentgrenze - Härteregelung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.09.2021 - L 4 KA 66/18
    Dies gilt zB für die Zuweisung des RLV (vgl hierzu BSG, Urteil vom 15. August 2012 - B 6 KA 38/11 R - juris), die gesonderte Feststellung der Bemessungsgrundlagen im Rahmen von Individualbudgets (vgl hierzu BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998 - B 6 KA 65/97 R - juris) und die Festsetzung von Praxisbudgets (vgl hierzu BSG, Urteil vom 22. März 2006 - B 6 KA 80/04 R - juris).
  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 1/07 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessungsgrundlage für die Erhebung von

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.09.2021 - L 4 KA 66/18
    Die Sozialgerichte haben außerdem die Erhebung von Verwaltungskosten auf gesondert abgerechnete Sachkosten innerhalb eines Honorarbescheids als abtrennbare Regelung angesehen, bei deren isolierter Anfechtung die übrigen Festsetzungen im Honorarbescheid gemäß § 77 SGG bindend werden (vgl hierzu BSG, Urteil vom 28. November 2007 - B 6 KA 1/07 R - juris).
  • BSG, 02.08.2017 - B 6 KA 16/16 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung auf der Grundlage von

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.09.2021 - L 4 KA 66/18
    Mit der Neufassung von § 87b SGB V durch das GKV-VStG ist der Gesetzgeber in wesentlichen Punkten zur Verteilungssystematik aus der Zeit vor Inkrafttreten der Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) zum 1. Januar 2004 zurückgekehrt und hat die bundesgesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Implementation der RLV, weitgehend zurückgenommen (dazu bereits Bundessozialgericht , Urteil vom 2. August 2017 - B 6 KA 16/16 R - juris mwN).
  • BSG, 08.06.1982 - 6 RKa 12/80

    Unwirtschaftliche Behandlungsweise; Anfechtung der Hornorarkürzung;

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